Grundstücksteilung
Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstückes veräußern wollen oder von einem Eigentümer ein Stück erwerben möchten, muss dieses neue Grundstück durch eine Teilungsvermessung (Zerlegung) gebildet werden. Dies ist erforderlich, da Sie (der Erwerber) sonst nicht als eigenständiger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden können. Zudem verlangen Banken immer ein eigenständiges Grundbuch um Ihre Ansprüche (bei Krediten) dort eintragen zu lassen.Entsprechend Ihren Wünschen und Vorgaben führe ich Ihre Vermessung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durch. Nach den Vermessungsarbeiten erfolgt ein Grenztermin vor Ort, wo den Beteiligten die festgestellten und neu eingebrachten Grenzmarken gezeigt werden. Nach einer Widerspruchsfrist reiche ich die Ergebnisse zur Fortführung der Liegenschaftskarte bei den zuständigen Stellen ein. Das Grundbuchamt und Finanzamt erhalten dann automatisch Kenntnis über das neu entstandene Flurstück. Um Sie als Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu können, erhält Ihr Notar die Ergebnisse der Vermessung und kann eine Grundbuchumschreibung beantragen.
| Teilungsplan | Skizze zum Grenztermin |
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